Hausordnung

P r ä a m b e l

Um einen ordentlichen Schulbetrieb vom ersten Tag an zu gewährleisten, wurde eine Hausordnung erstellt.

Wir alle wollen für ein Miteinander im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände sorgen, das das Arbeiten und Zusammenleben von Schülern, Lehrern und den technischen Kräften erleichtert. Dabei geht es nicht ohne Toleranz, gegenseitige Akzeptanz, Rücksichtnahme und Pünktlichkeit von Schülern und Lehrern.

 

Unterrichts- und Pausenzeiten:

1./2. Stunde:                 08.00 Uhr – 09.30 Uhr

erste große Pause:       09.30 Uhr – 09.45 Uhr  Frühstückspause

3.     Stunde:                 09.50 Uhr – 10.35 Uhr

4.     Stunde:                 10.45 Uhr – 11.30 Uhr

zweite große Pause:     11.30 Uhr – 12.05 Uhr  Mittagspause

5./6. Stunde:                 12.10 Uhr – 13.40 Uhr

7.     Stunde:                 13.50 Uhr – 14.35 Uhr

8.     Stunde:                 14.45 Uhr – 15.30 Uhr

9.     Stunde:                 15.35 Uhr – 16.20 Uhr

 

Unterrichts- und Pausenzeiten bei Kurzstunden:

1./2. Stunde:                 08.00 Uhr – 09.00 Uhr

3.     Stunde:                 09.10 Uhr – 09.40 Uhr

erste große Pause:       09.40 Uhr – 10.00 Uhr  Frühstückspause

4.     Stunde:                 10.00 Uhr – 10.30 Uhr

5./6. Stunde:                 10.40 Uhr – 11.40 Uhr

zweite große Pause:     11.40 Uhr – 12.15 Uhr  Mittagspause

7.     Stunde:                 12.15 Uhr – 12.45 Uhr

8.     Stunde:                 12.45 Uhr – 13.15 Uhr

 

 

Vor dem Unterricht:

Das Schulgelände ist ab 07.30 Uhr geöffnet. Auf unseren Schulhof gelangen alle Schülerinnen und Schüler über die Tore 2 (Turnhalle) und 3 (Weserstraße). Sind zum Zeitpunkt der Schulöffnung Temperaturen unter 10 Grad Celsius, dürfen sich die Schüler in der Mensa aufhalten. 

Fahrräder sollen in den vorhandenen Fahrradständern auf unserem Schulhof abgestellt werden. Die Mitnahme von Elektro-Rollern in das Schulgebäude bzw. das Abstellen dieser Roller im Schulgebäude ist nicht gestattet. 

Mit dem Vorklingeln begeben sich Lehrer und Schüler unverzüglich in die Unterrichtsräume.

 

 

Zum Unterricht:

Bei Ertönen des Klingelzeichens zur Unterrichtsstunde haben wir alle unsere Vorbereitungen beendet, der Unterricht beginnt.

Wenn bis 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der entsprechende Fachlehrer fehlt, wird das von einem Schüler oder einer Schülerin im Sekretariat gemeldet.

Sollte ein Schüler den Unterricht im Laufe des Tages krankheitshalber abbrechen müssen, meldet er sich im Sekretariat ab.

Bei Raumwechsel hinterlassen wir den nachfolgenden Klassen einen ordentlichen und gelüfteten Raum. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit am Arbeitsplatz verantwortlich. Beschädigungen sind umgehend der Lehrerin oder dem Lehrer zu melden. Der Lehrer sichert die technischen Geräte und verschließt nach vorheriger Kontrolle den Raum.

Entsprechend des Raumbelegungsplanes veranlasst der Lehrer, dass alle Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden.

 

 

Regelungen für die Pausen, Unterrichtsausfall bzw. Freistunden:

In der ersten großen Pause können die Schüler in der Mensa frühstücken oder können sich auf dem Schulhof und dem Sportplatz aufhalten. Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel bzw. der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. Schülerinnen und Schüler, die an der Mittagsversorgung teilnehmen möchten, haben in der zweiten großen Pause dazu die Gelegenheit. Näheres regelt der Essenplan. Alle anderen Schüler gehen auf den Pausenhof/Sportplatz oder in die dafür zur Verfügung gestellten Klassenräume. Spätestens mit dem Klingelzeichen verlassen alle Schüler die Pausenräume und den Schulhof in einem ordentlichen Zustand. Für den Abfall sind die dafür vorgesehenen Behälter zu nutzen.

Der Aufenthalt auf Treppen, in Fluren oder sonstigen Unterrichtsräumen ist während der Pausen nicht gestattet.

Bei Regen und großer Kälte, dies wird durch „Abklingeln“ angezeigt, bleiben wir in den Unterrichtsräumen. Der Raumwechsel zum nachfolgenden Unterricht erfolgt mit dem Abklingeln. Sollte es während der großen Pausen anfangen zu regnen, gehen die Schüler und Lehrer sofort in den Raum der nachfolgenden Stunde.

Das Schulgelände darf während des Schulbetriebes von den Schülerinnen und Schülern nicht verlassen werden. 

Den minderjährigen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 ist das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden erlaubt, wenn sie eine schriftliche Erklärung des bzw. der Sorgeberechtigten und den unterschriebenen Nachweis über ihre Belehrung in der Schule hinterlegt haben. Verlassen Schülerinnen oder Schüler unberechtigt das Schulgelände, ohne dass eine Erlaubnis der Eltern und der Belehrungsnachweis vorliegen, wird dies als Verstoß gegen die Hausordnung geahndet.

 

 

Fernbleiben vom Unterricht und Beurlaubungen:

In der VV-Schulbetrieb vom 29.06.2010, zuletzt geändert am 20.08.2012, ist die Verfahrensweise geregelt. Schüler sind auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zu belehren, Eltern in einer angemessenen Form darüber zu informieren. 

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur bei rechtzeitiger (i. d. R. mindestens 1 Woche vorher) Bean-tragung möglich.

Darüber hinaus sind folgende Festlegungen des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums zu berücksichtigen:

  1. Kann ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, wird die Schule noch am gleichen Tag telefonisch informiert.

  2. Innerhalb von 3 Werktagen (nach Rückkehr) muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

 

 

Gesundheitsschutz:

Grundsätzlich ist das Rauchen in jeder möglichen Art und der Konsum von Alkohol oder anderer Suchtmittel im Schulhaus, auf dem Schulgelände – auch während außerschulischer Veranstaltungen - verboten. Für die Schüler der Sekundarstufe I ist der Konsum von „Energydrinks“ in der Schule und bei außerschulischen Veranstaltungen verboten.

Alle dem Waffengesetz unterliegenden Waffen – also auch erlaubnisfrei zu erwerbende – sowie waffenähnliche und andere gefährliche Gegenstände oder Nachbildungen von Schusswaffen sind in der Schule verboten.

Auch das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern und anderen entzündbaren oder explosiven Stoffen und Chemikalien, die für explosive Verbindungen geeignet sind, ist verboten.

Besteht der begründete Verdacht, dass ein Schüler Rauschmittel konsumiert bzw. gefährliche Gegenstände mit sich führt, informiert die Lehrkraft i. d. R. die Schulleitung über diesen Verdacht.

Bei begründetem Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch, Waffenbesitz bzw. Mitführen anderer gefährlicher Gegenstände werden die Eltern minderjähriger Schüler informiert. Diese müssen je nach Sachlage ihre Kinder von der Schule abholen.

 

Bei begründetem Verdacht des Suchtmittelmissbrauchs, des Mitführens von Suchtmitteln und gefährlichen Gegenständen aller Art kann die Lehrkraft eine Taschenkontrolle anordnen und durchführen. Verdächtige Substanzen bzw. gefährliche Gegenstände werden eingezogen und von den Eltern abgeholt.

 

 

Nutzung digitaler Endgeräte

Wir unterstützen und fördern die sinnvolle Nutzung digitaler Endgeräte und moderner Medien zu Bildungszwecken während des Unterrichts (Schulcloud, iPad-Koffer, Computerräume) und zur persönlichen Organisation (WebUntis, Kalender). Darüber hinaus wollen wir unserer Verantwortung gegenüber der Gesundheit aller Schüler*innen gerecht werden, um die zunehmenden physischen und psychischen Konsequenzen exzessiven Medienkonsums transparent zu machen und zu mindern. 

Folgende Regeln gelten daher: 

  • Während des Unterrichts und bei schulischen Veranstaltungen sind Handys und andere digitale/elektronische Geräte auszuschalten – mindestens in den Flugmodus/ Stummschaltung ohne Vibration.

  • Bild- und Tonaufnahmen sind während des Schulbetriebs verboten

  • In der Mensa/ Cafeteria ist die Nutzung von digitalen Endgeräten während der Pausen nicht gestattet.

  • Nutzungsmöglichkeiten für digitale Endgeräte (u.a. Handy, Tablet, PC):

    • während des Unterrichts – ausschließlich nach Entscheidung durch die Fachlehrer*innen:

    • während der Pausen:

      • erste große Pause auf dem Schulhof

      • zweite große Pause/Mittagspause: die Nutzung von digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände (inkl. in den Schulgebäuden) ist erst ab 11:55 Uhr gestattet (weitgehend bildschirmfreie Pause)

 

  • Bei Verstößen gegen diese Regelungen:

    • finden Reflexionsgespräche/Beratungen zwischen Schüler*innen und Lehrkräften statt

    • können im Wiederholungsfall Schüler*innen als Erziehungsmaßnahme gemeinnützige Arbeit während der Pause oder nach der Unterrichtszeit leisten (z.B. Tische putzen, Betreuung Sportgeräteschrank in der Mensa, Reinigungsarbeiten u.a. für den Kunst-, Biologie- oder Chemiefachbereich)

    • sind die Lehrer*innen befugt, digitale Endgeräte bis zum Ende der Unterrichtsstunde/ des Unterrichtsblocks bzw. bis zum Pausenende einzusammeln (die Schule haftet nicht für die Geräte) und/oder deren Nutzung im Unterricht zu verbieten – ergänzend erfolgt ein Vermerk durch die feststellende Lehrkraft in Webbschule

 

 

Weitere Regelungen:

Fachkabinette (Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Musik) dürfen grundsätzlich nur nach Aufforderung durch den Lehrer betreten werden.

Alle Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Nach erfolgtem Arztbesuch muss durch die Schule innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Unfallanzeige beim Versicherungsträger eingereicht werden. Über den Unfallhergang, die Art der Verletzung, den behandelnden Arzt, Zeugen des Unfalls usw. sind im Sekretariat genaue Angaben zu machen.

Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

Bei Sachbeschädigungen aller Art werden Schüler bzw. deren Eltern haftbar gemacht.

Betriebsfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat.

 

 

Verstöße gegen die Hausordnung:

Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung werden nach den Kriterien der „Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ geahndet.

 

 

Falkensee, 2024-04-16

 

gez. A. Bullerjahn

(Schulleiterin)