Erweiterung der Maskenpflicht

03.11.2020

Seit dem 02.11.2020 gilt eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgang 11+12) verpflichtet sind, während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für das Schreiben von Klausuren.